Ob es Brüssel je gelingt, dem vielfach für tot erklärten Verfassungsvertrag neues Leben einzuhauchen, steht in den Sternen – die jungen Politologen der Universität Augsburg scheuten vor einem Versuch jedenfalls nicht zurück. Unter dem Motto „Ist Europa noch zu retten?“ hatten sich die Studenten in einem Planspiel, das vom Dozenten Maximilian Opitz initiiert wurde, im Rahmen einer simulierten Sitzung des Europäischen Rates am 30. Juni 2006 vorgenommen, den Verfassungsvertrag nachzuverhandeln. Die bis ins Detail durchgeplante Veranstaltung – von einer ausgefeilten Satzung zur Geschäftsordnung über die realitätsnahe Szenerie des Konferenzraumes bis hin zur Kleidung der Akteure – überzeugte mit ihrer Ernsthaftigkeit. Die Präsenz regionaler Medien (u.a. der „Augsburger Allgemeine“) verlieh dem Ganzen einen zusätzlichen Reiz.
Nach der Eröffnung des „Gipfeltreffens“ durch das Präsidium und dem darauf folgenden Grußwort des Ordinarius am Lehrstuhl für Politikwissenschaft, Prof. Dr. Hans-Otto Mühleisen, stellten die Konferenzteilnehmer, versetzt in die Rolle der Staats- und Regierungschefs von 25 EU-Staaten, ihre sorgfältig vorbereiteten Positionspapiere vor. Die Präsentation enthielt jeweils die allgemeine Einstellung des vertretenen Landes zur Europapolitik, die Haltung der aktuell amtierenden Regierung gegenüber der europäischen Verfassung sowie eine – den nationalen Interessen entsprechende – Stellungnahme bezüglich folgender zur Disposition stehenden Punkte: das Amt des EU-Außenministers, der verfassungsrechtliche Minimaletat, die Verankerung des Finalitätsgedankens in der Verfassung, das Abstimmungsverfahren im Ministerrat sowie die möglichen Wege zur Ratifizierung des Vertrages.
Der eigentlichen Verhandlungsrunde ging eine allgemeine Diskussion über den Sinn und Zweck einer europäischen Verfassung voraus. In den Mittelpunkt der Gespräche rückte das Problem der Vermittlung eines solchen Dokuments an die Bürger. Die Redner beklagten einerseits ein mangelndes Engagement der nationalen Parlamente in der Aufklärung über die Verfassungsinhalte, andererseits plädierten sie für eine zentral gesteuerte Medienkampagne von Brüssel aus, die im besten Falle zur Angleichung der Informationen und somit zu einer EU-weit präsenten, offenen und neutralen Europadebatte führen würde.
Über die Nützlichkeit des Verfassungsvertrags für die Bürger und die Notwendigkeit seiner Ratifizierung herrschte weitgehende Einigkeit. Ähnliches konnte man jedoch nicht von den Vorstellungen bezüglich seiner endgültigen Gestalt behaupten, die in den Abstimmungsrunden über die zu verhandelnde Agenda jeweils zum Ausdruck kamen. Während über den Zuständigkeitsbereich des EU-Außenministers relativ schnell ein Konsens erzielt werden konnte, schieden sich bei den anderen Fragen die Geister. Im Laufe der Diskussionen sind die Verhandlungspartner auf die altbekannten Probleme gestoßen, die aus dem Spannungsverhältnis zwischen den nationalen Interessen und dem Gemeinwohl der EU herrühren. Die Aufnahme eines Minimaletats in die Verfassung hat eine heiße Debatte über die Finanzplanung für den Agrarhaushalt ausgelöst, die in einen lang andauernden Streit über den ’Brittenrabatt’ mündete. Nicht weniger Kontroversen erweckte die Problematik der Finalität des Einigungsprozesses, die zwangsläufig die Frage nach der Aufnahmekapazität der EU, nicht zuletzt im Kontext der Beitrittsperspektive für die Türkei, aufwarf.
Was als Ergebnis der Verhandlungen zu verzeichnen war, lief sofern vielmehr auf einen diplomatischen Kompromiss als auf eine tragfähige Lösung hinaus: Über die Senkung der Agrarausgaben sowie über den ’Brittenrabatt’ solle „langfristig nachgedacht“ werden, ohne dass die Subventionierung der neuen Mitgliedstaaten darunter leide. Für die künftigen Erweiterungsrunden hieß es dagegen: Politische Integration sei gleichwertig und parallel zur Erweiterung der Union zu betreiben; die Kopenhagener Kriterien seien dabei strengstens zu befolgen.
War es vernunftgeleitete Kompromissfähigkeit oder hat das bevorstehende WM-Spiel Deutschland–Argentinien die Lösungsbereitschaft gesteigert – in einem letzten Anlauf gelang es immerhin, alternativ zur neu verhandelten Verfassung eine Einigung über den anzustrebenden Ratifikationsweg für den bereits existierenden Vertrag zu erzielen. Im Ergebnisprotokoll hieß es dazu: „In Frankreich und den Niederlanden hat ein weiteres Referendum zu erfolgen. In allen Mitgliedstaaten, die noch ein Referendum abzuhalten haben, sowie in den Niederlanden und Frankreich, können diese Referenden zeitgleich abgehalten werden. Die restlichen Ratifikationen laufen nach den nationalen Bestimmungen ab. Des Weiteren haben eine europaweite Medienkampagne und ein Dialog unter besonderer Unterstützung Frankreichs und der Niederlande stattzufinden. Die Ratifikation muss bis Ende 2008 abgeschlossen sein.“ Mit welcher Begründung eine Neuabstimmung in Frankreich und den Niederlanden konkret zu rechtfertigen sei, konnte nicht mehr näher geklärt werden.
Ob die gefundenen Lösungsansätze einen Weg aus der Krise zu bieten vermögen, muss offen bleiben. Trotz der Schwierigkeiten, die potenzielle Nachverhandlungen mit sich ziehen dürften, hat die Veranstaltung nicht zuletzt gezeigt, dass es Spielräume für eine Einigung über einen modifizierten Verfassungsvertrag durchaus geben kann. Jedenfalls, wenn am Verhandlungstisch junge Europäerinnen und Europäer mit Einfallsreichtum und Experimentierfreudigkeit aufeinander treffen.
von Agata Szyszko
erschienen im „Eurojournal“ 2-3/2006