Was wird gewählt?
Im Zeitraum vom 4. Juni bis 7. Juni 2009 wählen 27 Mitliedsstaaten der Europäischen Union das nach dem Vertrag von Nizza aus 736 Abgeordneten bestehende Parlament. Das Europäische Parlament ist eine der wichtigsten Institutionen der EU und besteht aus gewählten Volksvertretern.
Wer wird gewählt?
Gewählt werden 736 Abgeordnete die sich aus einem „Verteilungsschlüssel“ für die 26 Länder zusammen setzen. Für Deutschland werden 99 Abgeordnete gewählt. Generell werden kleinere Staaten in der Anzahl Ihrer Abgeordneten überproportional berücksichtigt.
Die Abgeordneten vertreten jeweils die Partei und deren Ausrichtung für die sie zu der Wahl angetreten sind. Die ca. 160 im Parlament vertretenen nationalen Parteien haben sich meist in übergeordneten europäischen Parteien zusammengeschlossen. So z.B. die europäische Volkspartei (EVP) die sich aus den christlich-demokratischen und den konservativ-bürgerlichen Parteien zusammensetzt (Mitglieder z.B. CSU, CDU, ÖVP). Diese bilden sieben Fraktionen (bis auf einige fraktionslose Abgeordnete), die sich nicht national, sondern weltanschaulich zusammenschließen. Die größte Fraktion seit 1999 sind die Konservativen in der sich auch die EVP befindet.
Welche Aufgabe haben die Abgeordneten?
Das Parlament und somit die Abgeordneten haben drei Funktionen:
- die Gesetzgebungsfunktion: diese Funktion teilt sich das europäische Parlament mit dem europäischen Rat (grundlegend vergleichbar mit dem Bundestag und dem Bundesrat). Hierfür werden Anträge für europäische Gesetze (Entscheidungen, Verordnungen, Richtlinien) angenommen. Ein wesendlicher Unterschied zum Bundestag besteht im fehlenden Initiativrecht. Dem europäischen Parlament ist es nicht erlaubt eigene Gesetzesvorlagen einzubringen. Das Recht zur Einbringung von Gesetzen hat die Europäische Kommission.
- die Budgetierungsfunktion: sowohl das Parlament als auch der europäische Rat bilden die Haushaltsbehörde die über die Budgetierung des EU –Haushaltes entscheidet. Die Europäische Kommission stellt einen Haushaltsentwurf vor, den Rat und Parlament im Haushaltsverfahren ändern können. Bei den Einnahmen hat der Rat das letzte Wort, bei den Ausgaben das Parlament.
- Kontrollfunktion: hier übernimmt das Parlament die parlamentarische Kontrolle über die Europäische Kommission und den Rat der Union. Für diese Funktion kann das Parlament Untersuchungsausschüsse einrichten und den Europäischen Gerichtshof anrufen. Zu Ihrer Kontrolle müssen die EU-Institutionen wie Europäische Zentralbank, der Rat und die Kommission regelmäßig Berichte abgeben. Das Parlament kontrolliert in Fachausschüssen ebenso die Kompetenz von designierten Kommissaren.
- Ein europapolitischer Parlamentarier darf nicht gleichzeitig im Landesparlament vertreten sein.
- Jeder europäische Bürger kann beim Parlament eine Petition einreichen die vom Petitionsausschuss beraten wird.
Wie wird gewählt?
Europaweit wurde das Wahlverfahren zum Europäischen Parlament im sogenannten Direktwahl-Akt harmonisiert. Die Ausgestaltung des konkreten Wahlrechtes obliegt jedem Mitgliedstaat. Somit gilt für die Wahl der deutschen Abgeordneten für das Europäische Parlament:
Die Wahl der Abgeordneten erfolgt nach dem Grundsatz des Verhältniswahlrechts mit Listenvorschlägen. Jeder Wähler hat eine Stimme über die er einen Listenvorschlag (Partei oder politische Vereinigung) wählen kann.
Folgende Voraussetzungen müssen für die Wahl gegeben sein:
- allgemein: die Wahl darf nur aufgrund von Alter oder Entmündigung eingeschränkt sein!
- unmittelbar: die wählbaren Personen bzw. Parteien dürfen nicht über Zwischenpersonen gewählt werden, nur direkt durch den Wahlberechtigten ( als Gegenbeispiel wäre die Präsidentenwahl in Amerika anzuführen mit Wahlmännern/-frauen)
- frei: jeglicher direkter oder indirekter Druck oder Beeinflussung auf den Wähler ist unzulässig (z.B. Wahlplakate im Wahlbüro)
- gleich: jeder Wahlberechtigte hat den gleichen Zählwert in seiner Wahlstimme
- geheim: die Wahl muss von dem Wahlberechtigten allein und geheim getätigt werden. Ziel ist der Schutz des Wählers vor Einschüchterung und Manipulation.
- Verhältniswahlrecht: die Anzahl der erreichten Mandate einer Liste oder Partei entspricht seinem prozentualen Stimmenanteil.
Wer darf wählen?
Grundsätzlich dürfen alle Bürger die am Wahltag mind. 18 Jahre alt sind wählen. Mindestens seit drei Monaten muss man in Deutschland oder einem der 26 Länder in Europa wohnhaft sein. Sie dürfen nicht von dem Wahlrecht ausgeschlossen sein! Es gilt das alle deutschen Staatsbürger deren Hauptsitz in Deutschland liegt auch in Deutschland wählen können wenn sie die Kriterien erfüllen. Deutsche die Ihren Hauptwohnsitz in einem der anderen 26 EU-Staaten haben, können sich entscheiden ob sie Ihr Wahlrecht über Briefwahl für Deutschland wahrnehmen, oder sich im Wählerverzeichnis vor Ort des aktuellen Hauptwohnsitzes registrieren lassen.
Gleiches gilt für EU-Bürger aus den 26 übrigen Mitgliedsstaaten die in Deutschland Ihren Hauptwohnsitz haben.
Wie wähle ich?
Für einen deutschen Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in Deutschland, gibt es folgende Möglichkeiten:
im Zeitraum vom 3. Mai bis 17. Mai wurden Wahlbenachrichtigungen verschickt. Diese Wahlbenachrichtigung bietet zwei Möglichkeiten:
- Anhand der Wahlbenachrichtigung und nach Vorlage des Personalausweises/Reisepasses gibt man in seinem zugehörigen Wahlbüro am Sonntag 07. Juni 2009 zwischen 08.00 und 18:00 Uhr seine Stimme ab.
- Sollte man am Wahltag verhindert sein, beantragt man über die Wahlbenachrichtigung die Wahlunterlagen. Nach ausfüllen der Wahlunterlagen können diese kostenlos zurück geschickt werden.
Warum sollte ich wählen?
Der Hauptgrund warum man zur Wahl gehen sollte ist wohl nach allgemeiner Auffassung der, dass jeder Bürger durch seine Stimme die Politik mitgestalten kann und je nach Gesinnung seiner Partei die Führung für die kommende Legislaturperiode überlassen kann. Nun sagen sich aber viele:„Das mache ich doch bei den Bundes- und Landtagswahlen schon.“ Was vielen jedoch nicht bewusst ist, ist dass mittlerweile ein Großteil der Gesetzte im Deutschen Recht auf Europäischen Verordnungen und Richtlinien beruht. Im Klartext heißt das, dass Deutschland einen Großteil seiner (Gesetzgebungs-)Kompetenzen an die übergeordnete europäische Ebene abgegeben hat und heutzutage die meisten Gesetze auf supranationaler (europäischer) Ebene erlassen werden. Deutschland muss dann diese Verordnungen/Richtlinien lediglich noch, wie alle übrigen Mitgliedstaaten, in nationales Recht umsetzen.
Wer sich also an der Politik innerhalb Deutschlands beteiligen möchte sollte auf jeden Fall auch bei der Europawahl seine Stimme einsetzen!
(- Ansgar Lochthowe und Roman Deringer, JU Augsburg-Stadtmitte)