Archiv für November 2006

Baut der Papst die Brücke über den Bosporus? Unklarheit über Aussagen zum EU-Beitritt der Türkei.

November 29, 2006

  

Zum Auftakt seines Gastspiels in der Türkei hat Papst Benedikt XVI. um Versöhnung und Dialog mit dem Islam geworben und dabei den Islam als „Religion des Friedens“ gewürdigt. Das Oberhaupt der römisch-katholischen Kirche ist seit seiner umstrittenen Islam-Rede in Regensburg die in der islamischen Welt für erhebliche Verstimmung sorgte sichtlich bemüht, Kritik an seiner Haltung zur muslimischen Religion zu entkräften, zumal es in der Türkei schon vor dem Besuch zahlreiche Proteste gegen den Papst und seine Visite gab. Bei einem Treffen mit dem Oberhaupt der türkischen Muslime, Ali Bardakoglu, betonte Benedikt deshalb auch die Dringlichkeit, den Dialog zwischen Christen und Muslime fortzusetzen. Auch der türkische Regierungschef Recep Tayyip Erdogan traf sich kurzfristig mit dem Papst, obwohl er zuvor ein Treffen aus Termingründen abgelehnt hatte. Das wurde als diplomatischer Affront gegen den Vatikan gewertet und so fand Erdogan schließlich doch noch Zeit für ein kurzes Treffen mit dem römischen Pontifex. Erdogan zufolge sprach sich Benedikt dabei ihm gegenüber klar für eine Mitgliedschaft der Türkei in der Europäischen Union aus und zitierte dabei den Papst wörtlich: Wir wollen, dass die Türkei Teil der EU ist.“ 

Dies sorgt selbstverständlich für einigen Wirbel im politischen Europa, machte doch zeitgleich die Nachricht die Runde, dass die EU unter der finnischen Ratspräsidentschaft weitere Beitrittsverhandlungen mit der Türkei wegen des Streits in der Zypernfrage in Frage stellt. Medienberichten zufolge will Brüssel durchsetzen, dass die Beitrittsverhandlungen in sechs bis neun der insgesamt 35 so genannten Kapitel eingefroren werden. Dabei sollen alle Bereiche ausgeklammert werden, die eine Verbindung mit den Handelsbeschränkungen gegenüber Zypern haben. Der derzeitige EU-Ratvorsitzende Finnland hatte die Gespräche mit der Türkei über die Zypern-Frage am Montag für gescheitert erklärt und Konsequenzen angekündigt. CSU-Chef Stoiber geht dabei noch weiter und griff die Regierung in Ankara scharf an: Die „Sitten und Gepflogenheiten“ Ankaras, in „die europäische Familie“ zu wollen und zuvor Forderungen zu stellen, seien „völlig inakzeptabel“. Zudem unterstrich er einmal mehr seine generelle Ablehnung einer Aufnahme der Türkei, die kein europäischer Staat sei: „Sie in die Union aufzunehmen, würde den Charakter Europas verändern.“ Umso bemerkenswerter sind die Äußerungen des bayerischen Papstes, der sich in seinem früheren Amt als Kardinals auch mehrfach gegen eine Aufnahme der Türkei in die EU ausgesprochen hatten, nun aber dem Vernehmen nach einen völligen Positionswechsel unternommen haben soll. Dies mochte der Vatikan auf Anfrage so freilich nicht bekräftigen. Federico Lombardi, Sprecher des Vatikans relativierte die von Erdogan überlieferte Aussagen des Papstes und räumte ein, der Vatikan habe in solchen politischen Fragen „keine Kompetenz“, betrachte aber die Annäherung der Türkei an Europa als positiv und ermutige diesen Weg. Kardinalstaatssekretär Tarcisio Bertone, Nummer 2 im Kirchenstaat, jedoch sagte wieder etwas klarer: „Ich hoffe, dass die Türkei die Bedingungen zum Beitritt in die EU und zur Integration in Europa erfüllen kann.“ Prinzipiell scheint der Vatikan also durchaus die EU-Mitgliedschaft der Türkei zu begrüßen, wo zahlreiche konservative Politiker in Europa sich eher eine etwas unklar definierte „privilegierte Partnerschaft“ als Verhandlungsziel favorisieren. Wie auch immer haben die in der Türkei sehr wohlwollend aufgenommenen Äußerungen des Papstes das Verhältnis zwischen Ankara und dem Vatikan schon gestern spürbar entkrampft. Papst Benedikt könnte mit einem solchen Sinneswandel, dem inoffiziellen, von römischen Kaisern übernommenen Titel der Päpste als Pontifex Maximus (zu deutsch: Oberster Brückenbauer) tatsächlich gerecht werden und eine politische Brücke über den Bosporus schlagen, der in mancherlei Hinsicht eher eine ideologische, als eine geographische Grenze darstellt.

Europaparlament beschließt Bolkesteins umstrittene Dienstleistungs-Richtlinie: Ein Kompromiss der viele unzufrieden lässt

November 16, 2006

Das Europaparlament hat am gestrigen Mittwoch nach fast dreijährigem zähem Ringen die einst heftig umstrittene Richtlinie zur Liberalisierung der Dienstleistungen in der EU in zweiter Lesung gebilligt. Die Abgeordneten in Straßburg stimmten mit großer Mehrheit für den Kompromissentwurf der es Dienstleistern wie Architekten, Maklern, Monteuren, Fliesenlegern, Malern und Unternehmensberatern erleichtern soll, überall in der EU tätig zu werden. Einige als besonders sensibel eingestufte Bereiche, wie das Gesundheitswesen oder Lotterien werden von der Richtlinie nicht erfasst. Bei ihrem Einsatz müssen die Dienstleister jedoch die Bestimmungen des Staates einhalten, in dem sie aktiv werden – und nicht die Regeln ihres Herkunftslandes, wie in der ursprünglichen Fassung des ehemaligen EU-Binnenmarkt-Kommissars Frits Bolkestein vorgesehen. Es wird nun damit gerechnet, dass der EU-Rat die Richtlinie noch im Dezember beschließt, wonach die Mitgliedsstaaten drei Jahre Zeit haben, sie umzusetzen. Zum Jahreswechsel 2009/2010 könnte sie damit in Kraft treten.

Vor allem die Gewerkschaften und nationalistische Kreise in einzelnen Mitgliedsstaaten hatten gegen die ursprüngliche Richtlinie scharf protestiert und dabei Ängste vor dem „polnischen Klempner“ als eine Bedrohung für über Jahrzehnte geschaffene nationale Sozial- und Umweltstandards geschürt, was vor allem in Frankreich Zehntausende Demonstranten auf die Straßen getrieben hatte und stellenweise fremdenfeindliche Züge annahm. Umso überraschender ist es, dass die Neuregelung nun ohne viel öffentliches Aufsehen beschlossen wurde.

Ein Kompromiss, so sagte Ludwig Erhard, sei die Kunst, einen Kuchen so zu teilen, dass jeder meint, er habe das größte Stück bekommen. Ob dies angesichts der völlig auseinander gehenden Bewertungen in diesem Fall gelungen, darf bezweifelt werden. Unter den noch immer zahlreichen Kritikern herrscht nun auch weiter völlige Uneinigkeit darüber, ob durch die Neuregelung nun Bürokratie abgebaut oder zusätzlich geschaffen wird. Auch die Einschätzung ob es positive Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt geben wird, klafft weit auseinander. Je nach Lesart werden hunderttausende neue Jobs entstehen oder verloren gehen.

Die Gewerkschaften bemängeln, dass mit dem Kompromiss kaum mehr als das umstrittene Wort des Herkunftslandprinzips gestrichen worden und ein „neoliberaler Sozialabbau“ gewollt sei. Beanstandet wird dabei insbesondere auch eine Beschränkung von Kontrollmöglichkeiten des Arbeitslandes zur Durchsetzung seiner jeweiligen Mindeststandards bei Lohn, Arbeitszeit, Urlaub und Arbeitsschutz nach der Entsenderichtlinie 96/71 EG. Unternehmen, die ihre Bediensteten grenzüberschreitend beschäftigen, sollten sich nach dem Vorschlag im Arbeitsland nicht mehr anmelden müssen, brauchten dort keine Verantwortlichen mehr zu anzugeben und keine Arbeitspapiere mehr bereitzuhalten, womit eine öffentliche Kontrolle ausländischer Unternehmen und ihrer Beschäftigten weitgehend außer Kraft gesetzt würde. Zudem könnten sich Dienstleistungsunternehmen sich jeweils das Land mit dem für sie günstigsten Recht herauspicken. Schon bisher hätten Wettbewerb, Deregulierung und Privatisierung den Unternehmen zwar niedrigere Kosten und höhere Gewinne beschert, zugleich seien aber auch viele Arbeitsplätze abgebaut und Reallöhne gesenkt worden. Diese Entwicklung werde sich nun weiter verschärfen.

Generelle EU-Skeptiker weisen auch darauf hin, dass wegen Artikel 16 der Richtlinie künftig zwei Dutzend verschiedene nationale Rechtssysteme in fast ebenso vielen Sprachen parallel gelten und ein unüberschaubarer Wust an Bürokratie entstünde. Kritiker aus Wirtschaftskreisen beklagen dagegen, von der ursprünglich angestrebten Marktöffnung sei kaum etwas geblieben, da die meisten der bisher geltenden Schranken faktisch erhalten blieben. Ihnen pflichten die meisten Vertreter aus den neuen Mitgliedstaaten bei, die in die ursprüngliche Bolkestein-Richtlinie große Hoffnungen gesetzt hatten. Der lettische Abgeordnete Guntar Krasts von der Fraktion Union für das Europa der Nationen kritisierte: „In den Händen des Parlaments ist der Schlüssel für die Marktöffnung zerbrochen worden.“

Die verschiedenen Richtungen und Interessen in der EU stehen sich somit weiter unversöhnlich gegenüber, aber vielleicht hatte auch Henry Kissinger recht, als er sagte: „Ein Kompromiss ist nur dann gerecht, brauchbar und dauerhaft, wenn alle damit gleich unzufrieden sind.“ 

Augsburger Gipfel 2006 oder Wie an der Universität Augsburg die EU-Verfassung gerettet wurde

November 14, 2006

Ob es Brüssel je gelingt, dem vielfach für tot erklärten Verfassungsvertrag neues Leben einzuhauchen, steht in den Sternen – die jungen Politologen der Universität Augsburg scheuten vor einem Versuch jedenfalls nicht zurück. Unter dem Motto „Ist Europa noch zu retten?“ hatten sich die Studenten in einem Planspiel, das vom Dozenten Maximilian Opitz initiiert wurde, im Rahmen einer simulierten Sitzung des Europäischen Rates am 30. Juni 2006 vorgenommen, den Verfassungsvertrag nachzuverhandeln. Die bis ins Detail durchgeplante Veranstaltung – von einer ausgefeilten Satzung zur Geschäftsordnung über die realitätsnahe Szenerie des Konferenzraumes bis hin zur Kleidung der Akteure – überzeugte mit ihrer Ernsthaftigkeit. Die Präsenz regionaler Medien (u.a. der „Augsburger Allgemeine“) verlieh dem Ganzen einen zusätzlichen Reiz.

Nach der Eröffnung des „Gipfeltreffens“ durch das Präsidium und dem darauf folgenden Grußwort des Ordinarius am Lehrstuhl für Politikwissenschaft, Prof. Dr. Hans-Otto Mühleisen, stellten die Konferenzteilnehmer, versetzt in die Rolle der Staats- und Regierungschefs von 25 EU-Staaten, ihre sorgfältig vorbereiteten Positionspapiere vor. Die Präsentation enthielt jeweils die allgemeine Einstellung des vertretenen Landes zur Europapolitik, die Haltung der aktuell amtierenden Regierung gegenüber der europäischen Verfassung sowie eine – den nationalen Interessen entsprechende – Stellungnahme bezüglich folgender zur Disposition stehenden Punkte: das Amt des EU-Außenministers, der verfassungsrechtliche Minimaletat, die Verankerung des Finalitätsgedankens in der Verfassung, das Abstimmungsverfahren im Ministerrat sowie die möglichen Wege zur Ratifizierung des Vertrages.

Der eigentlichen Verhandlungsrunde ging eine allgemeine Diskussion über den Sinn und Zweck einer europäischen Verfassung voraus. In den Mittelpunkt der Gespräche rückte das Problem der Vermittlung eines solchen Dokuments an die Bürger. Die Redner beklagten einerseits ein mangelndes Engagement der nationalen Parlamente in der Aufklärung über die Verfassungsinhalte, andererseits plädierten sie für eine zentral gesteuerte Medienkampagne von Brüssel aus, die im besten Falle zur Angleichung der Informationen und somit zu einer EU-weit präsenten, offenen und neutralen Europadebatte führen würde.
Über die Nützlichkeit des Verfassungsvertrags für die Bürger und die Notwendigkeit seiner Ratifizierung herrschte weitgehende Einigkeit. Ähnliches konnte man jedoch nicht von den Vorstellungen bezüglich seiner endgültigen Gestalt behaupten, die in den Abstimmungsrunden über die zu verhandelnde Agenda jeweils zum Ausdruck kamen. Während über den Zuständigkeitsbereich des EU-Außenministers relativ schnell ein Konsens erzielt werden konnte, schieden sich bei den anderen Fragen die Geister. Im Laufe der Diskussionen sind die Verhandlungspartner auf die altbekannten Probleme gestoßen, die aus dem Spannungsverhältnis zwischen den nationalen Interessen und dem Gemeinwohl der EU herrühren. Die Aufnahme eines Minimaletats in die Verfassung hat eine heiße Debatte über die Finanzplanung für den Agrarhaushalt ausgelöst, die in einen lang andauernden Streit über den ’Brittenrabatt’ mündete. Nicht weniger Kontroversen erweckte die Problematik der Finalität des Einigungsprozesses, die zwangsläufig die Frage nach der Aufnahmekapazität der EU, nicht zuletzt im Kontext der Beitrittsperspektive für die Türkei, aufwarf.

Was als Ergebnis der Verhandlungen zu verzeichnen war, lief sofern vielmehr auf einen diplomatischen Kompromiss als auf eine tragfähige Lösung hinaus: Über die Senkung der Agrarausgaben sowie über den ’Brittenrabatt’ solle „langfristig nachgedacht“ werden, ohne dass die Subventionierung der neuen Mitgliedstaaten darunter leide. Für die künftigen Erweiterungsrunden hieß es dagegen: Politische Integration sei gleichwertig und parallel zur Erweiterung der Union zu betreiben; die Kopenhagener Kriterien seien dabei strengstens zu befolgen.
War es vernunftgeleitete Kompromissfähigkeit oder hat das bevorstehende WM-Spiel Deutschland–Argentinien die Lösungsbereitschaft gesteigert – in einem letzten Anlauf gelang es immerhin, alternativ zur neu verhandelten Verfassung eine Einigung über den anzustrebenden Ratifikationsweg für den bereits existierenden Vertrag zu erzielen. Im Ergebnisprotokoll hieß es dazu: „In Frankreich und den Niederlanden hat ein weiteres Referendum zu erfolgen. In allen Mitgliedstaaten, die noch ein Referendum abzuhalten haben, sowie in den Niederlanden und Frankreich, können diese Referenden zeitgleich abgehalten werden. Die restlichen Ratifikationen laufen nach den nationalen Bestimmungen ab. Des Weiteren haben eine europaweite Medienkampagne und ein Dialog unter besonderer Unterstützung Frankreichs und der Niederlande stattzufinden. Die Ratifikation muss bis Ende 2008 abgeschlossen sein.“ Mit welcher Begründung eine Neuabstimmung in Frankreich und den Niederlanden konkret zu rechtfertigen sei, konnte nicht mehr näher geklärt werden.

Ob die gefundenen Lösungsansätze einen Weg aus der Krise zu bieten vermögen, muss offen bleiben. Trotz der Schwierigkeiten, die potenzielle Nachverhandlungen mit sich ziehen dürften, hat die Veranstaltung nicht zuletzt gezeigt, dass es Spielräume für eine Einigung über einen modifizierten Verfassungsvertrag durchaus geben kann. Jedenfalls, wenn am Verhandlungstisch junge Europäerinnen und Europäer mit Einfallsreichtum und Experimentierfreudigkeit aufeinander treffen.

von Agata Szyszko
erschienen im „Eurojournal“ 2-3/2006